Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von UEKREDIT gelten für alle Verträge, welche eine Darlehensvermittlung oder -beratung zum Gegenstand haben. Ergänzend gelten die erteilten vorvertraglichen Informationen / Kunden-Erstinformationen zur Darlehensvermittlung.
Als „UEKREDIT“ wird nachfolgend die UEKREDIT AG, Deisterstraße 20, 31785 Hameln, vertreten durch den Vorstand Rolf Meisel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover, HRB 222845, bezeichnet.
Als „Auftraggeber“ wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die die Vermittlungs- und Beratungsleistungen von UEKREDIT in Anspruch nimmt.
UEKREDIT und Auftraggeber werden gemeinschaftlich auch als „Parteien“ bezeichnet.
UEKREDIT wird damit beauftragt, dem Auftraggeber gegen Entgelt einen Darlehensvertrag zu vermitteln bzw. die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrages nachzuweisen.
Auch wenn UEKREDIT die Verpflichtungen aus diesem Vertrag sorgfältig und gewissenhaft erfüllen wird, kann keine Garantie für eine erfolgreiche Darlehensvermittlung und Auszahlung eines Darlehens übernommen werden. Alle Ratschläge und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Tätigkeit als ordentlicher und redlicher Kaufmann.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es für eine erfolgreiche Darlehensvermittlung auch seine Zu- und Mitarbeit erforderlich ist. Deswegen verpflichtet sich der Auftraggeber alle für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Informationen und Unterlagen schnellstmöglich, vollständig und wahrheitsgemäß auf eigene Kosten UEKREDIT zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen u.a. Unterlagen zur Bonität, dem Finanzierungsobjekt und den zu stellenden Sicherheiten. Im Rahmen dieses Vertrages vertraut UEKREDIT auf die Aussagen und den Inhalt der Unterlagen des Auftraggebers und ist nicht verpflichtet, eigene Nachforschungen vorzunehmen oder die Angaben des Auftraggebers auf Richtigkeit zu überprüfen.
Der Auftraggeber versichert, im eigenen wirtschaftlichen Interesse zu handeln und nicht auf fremde Veranlassung, insbesondere nicht als Treuhänder.
Der spätere Darlehensgeber kann für die Finanzierung eigene Bedingungen und Auflagen – insbesondere bezüglich zu stellender Sicherheiten – erheben, welche vom Auftraggeber für die Kreditgewährung zu erfüllen sind.
Der Auftraggeber wird alle ihm von UEKREDIT und einem möglichen Darlehensgeber überlassenen Unterlagen und Informationen unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und UEKREDIT auf etwaige Fehler hinweisen.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erhält UEKREDIT für die Vermittlung des Darlehens vom Auftraggeber keine direkte Vergütung, Die Zahlung der Vergütung erfolgt über den späteren Darlehensgeber. Die Höhe der Vergütung steht dabei noch nicht fest. Einzelheiten zur Höhe der Vergütung sowie den Berechnungsmethoden ergeben sich aus den vorvertraglichen Informationen des Darlehensvermittlungsvertrag und des Darlehensvertrages. Die Vergütung ist nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei.
UEKREDIT ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise zu beauftragen und in die Vermittlungstätigkeit einzubeziehen.
Der Vertrag beginnt mit dem Klick des Buttons „Kreditvorprüfung starten“ und wird auf unbestimmte Zeit chlossen. Der Auftraggeber verzichtet gemäß § 151 BGB auf den Zugang einer Annahmeerklärung von UEKREDIT.
Der Vertrag endet mit Abschluss des Darlehensvertrages bzw. mit dem endgültigen Scheitern der Vermittlungsbemühungen von UEKREDIT, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf. UEKREDIT wird den Auftraggeber per E-Mail über das Scheitern der Vermittlungsbemühungen informieren.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen außerordentlich zu kündigen bliebt unberührt.
UEKREDIT wird alle Pflichten aus diesem Vertrag gewissenhaft und sorgfältig wahrnehmen. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus diesem Vertrag wird keine Haftung übernommen, soweit sich diese nicht auf eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder des Lebens, der Freiheit bzw. der Gesundheit oder vertraglich übernommener Garantien beziehen. Eine etwaige Haftung ist auf den jeweils unmittelbaren, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Eine Haftung von UEKREDIT für Schäden, die auf falschen, unvollständigen oder verspäteten Informationen des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Haftung, die auf falschen, unvollständigen oder verspäteten Informationen, Produktangaben oder Darlehensbedingungen des Darlehensgebers beruht, soweit damit keine eigene Verpflichtung von UEKREDIT verbunden ist.
UEKREDIT übernimmt keine Gewähr für die Werthaltigkeit des Finanzierungsobjekts. Diese wurde von UEKREDIT weder geprüft, noch ist eine solche Prüfung geschuldet.
Ansprüche des Auftraggebers gegen UEKREDIT verjähren in drei Jahren ab Beendigung dieses Vertrages. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die vertrauliche Behandlung aller personen- und objektbezogenen Daten des Auftraggebers ist UEKREDIT besonders wichtig. UEKREDIT wird die Daten des Auftraggebers keinesfalls Dritten zur Verfügung stellen, soweit dies nicht zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt. Es geltend ergänzend die Hinweise zur Datenübermittlung und -verarbeitung, der Bonitätsauskunft sowie die Hinweise zum Datenschutz.
Für den Fall, dass der Kontakt zum Auftraggeber über einen Kooperationspartner von UEKREDIT zustande gekommen ist, willigt der Auftraggeber darin ein, dass Information über die Durchführung dieses Vertrages zum Zwecke der Abrechnung und Kundenbetreuung an diesen Kooperationspartner übermittelt werden.
Der Auftraggeber bevollmächtigt UEKREDIT zur Einholung von Bankauskünften sowie die erforderlichen Unterlagen des Auftraggebers an Darlehensgeber bzw. an eingeschaltete Dritte im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages weiterzuleiten, Finanzierungsangebote einzuholen und den im Zusammenhang mit der Finanzierung stehenden Schriftverkehr entgegenzunehmen.
Es bestehen zwischen den Parteien außerhalb dieses Vertrages keine abweichenden Vereinbarungen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen und diese nicht Bestandteil des Vertrages.
Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
Zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von UEKREDIT, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Ist der Auftraggeber Verbraucher steht ihm nachfolgendes, gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Abschnitt 1
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
UEKREDIT AG, Deisterstraße 20, 31785 Hameln,
Telefon: +49 152 18538894,
E-Mail: mail@uekredit.com
Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen
Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:
Abschnitt 3
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. IhrWiderrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
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